Sicherheitsfachkraft nach ASchG - nicht nur Gesetze erfüllen, sondern sinnvoll nutzen!
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bieten wir Ihnen die vollständige Betreuung an.
Von der Erledigung der Pflichten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen über
Gesamtheitliche Lösungen, die zu Ihrer Struktur passen.
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetzt haben Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, Präventivdienste (Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner, Spezialisten) zu bestellen. Ausmaß und Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt.
Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung mit Erfahrungen in den verschiedensten Branchen an.
Das bringt Ihnen neue Lösungen und einen aktiven Zugang zu Arbeitssicherheit.
Dabei verlieren wir eines nie aus dem Auge: wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen.